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Finnland als Jagdland


Finnland hat in der Nord-Süd-Richtung eine Ausdehnung von etwa 1.200 km, in der Ost-West-Richtung von etwa 600 km. Das Land besitzt eine Fläche von 338.145 Quadratkilometern, davon 69 Prozent Wälder, 8 Prozent landwirtschaftlich genutzte Flächen, sonstige Landflächen 13 Prozent und 10 Prozent Wasserfläche. Die südlichen Teile der Wälder gehören zur Laubwald- und Nadelwaldzone, die nördlichen Teile zur Tundrazone.

Finnland ist ein Land mit 188.000 Binnenseen. Die Schärenregion bietet schöne Natur mit vielen Inseln. Im Inselgebiet des Finnischen und des Bottnischen Meerbusens sind mehr als 81.000 Inseln verstreut.

Aufgrund Finnlands nördliche Lage und der großen Ausdehnung des Landes in der Nord-Süd-Richtung sind die Lebensbedingungen für das Wild in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich. Die karge Natur und der strenge Winter bieten nur wenigen Wildarten Überlebensmöglichkeiten. Die Wilddichte ist wesentlich geringer als beispielsweise in Mitteleuropa. Vor allem die Niederwildbestände unterliegen von Jahr zu Jahr starken Schwankungen.

Die wichtigsten Wildarten sind Auer-, Birk- und Haselwild, Schneehühner, Schneehasen, Feldhasen, Elche und Weißwedelwild sowie beim Wasserwild Stockenten. Beim Raubwild werden Füchse, Marderhunde, Dachse, Nerze, Biber, Bisame und Marder bejagt. Beim Großraubwild dürfen Bären, Wölfe und Luchse nur begrenzt bejagt werden.

Wildtiere in Finnland
Jagdzeiten

In Finnland gibt es nahezu 300 000 Jäger und Jägerinnen ( der Frauenanteil liegt bei 3%), die jährlich die Hegegebühr entrichten, d.h. den Jagdschein erwerben. 6% aller finnischen Staatsangehörigen verfügen über einen Jagdschein, womit der Pro-Kopf-Anteil der Jagdberechtigten an der Bevölkerung der höchste in ganz Europa ist.

Um in Finnland jagen zu können benötigt man

  • einen finnischen Jagdschein;

  • das Jagdrecht oder die Jagderlaubnis des Grundbesitzers bzw. des Jagdausübungsberechtigten;

  • das Recht zum Besitz einer Feuerwaffe;

  • ein Zeugnis der Schießprüfung für die Jagd auf Schalenwild und Bären;

  • gesonderte Abschußgenehmigung für einige Wildarten.